Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf (BMJV) eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt grundsätzlich, dass der Referentenentwurf die Ausweitung der Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen auf weitere Orte sehr zurückhaltend und mit flankierenden Maßnahmen regelt, die die grundrechtsschonende Anwendung sicherstellen sollen. Auf diese Weise finden sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch die Ergebnisse der Evaluierung des § 1832 BGB Berücksichtigung. Dennoch wird die Ausweitung der Möglichkeiten, ärztlichen Zwang einzusetzen, diesseits kritisch gesehen. Es stellen sich Fragen nach der Umsetzbarkeit der vorgesehenen Schutzmechanismen und nach den Gefahren ihrer Umgehung oder fehlenden Umsetzung bei einem Mangel an personellen, zeitlichen und sächlichen Ressourcen. Insoweit begrüßt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ausdrücklich die vorgesehene Evaluierung der Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Anwendungspraxis.
DV-3-26_Stellungnahme_zum_RefE_aerztliche_Zwangsmassnahmen.pdf [PDF, 132 KB]